Redaktionsrichtlinien und Quellen
Unsere Redaktionsrichtlinien: welche deutschen Quellen wir nutzen, wie wir sie prüfen, wie wir Zahlen belegen und was bei uns nie als Beleg durchgeht.
Das Wichtigste in Kürze
- •Jede inhaltliche Aussage steht auf einer benannten deutschen Quelle, die wir vor der Veröffentlichung abrufen
- •Die Quellen-Rangfolge legt fest, welche Quelle bei widersprüchlichen Angaben Vorrang hat
- •Foren, Erfahrungsberichte und Herstellerwerbung sind für uns keine Belege
Diese Seite beschreibt, wie wir arbeiten, welche Quellen wir zulassen und woran Sie uns messen können. Unsere Inhalte stützen sich auf mehr als 40 einzelne Quellen aus 23 deutschen Institutionen und Fachmedien. Wer hinter der Redaktion steht, steht unter Über uns; hier geht es um das Handwerk. Die Quellen-Rangfolge ist dabei unsere zentrale Regel, auf die alles Weitere aufbaut.
Die Quellen-Rangfolge
Die Quellen-Rangfolge legt fest, welche Quelle Vorrang hat, wenn sich Angaben widersprechen. Sie gilt für jede inhaltliche Aussage auf dieser Seite.
| Rang | Quellenart | Beispiele |
|---|---|---|
| 1 | Leitlinien und Behörden | AWMF, BfArM, Gesetzestexte |
| 2 | Institutionen für Patienteninformation | IQWiG (gesundheitsinformation.de) |
| 3 | Fachdatenbanken und Fachmedien | Gelbe Liste, aponet.de, Stiftung Warentest |
Was die einzelnen Wirkstoffe angeht, führen unsere Glossar-Einträge zu Amorolfin und Terbinafin jeweils die Quellen mit, auf denen sie beruhen. | 4 | Hersteller- und Produktinformationen | Packungsbeilage, Fachinformation |
Rang 4 nutzen wir nur für Angaben, die der Hersteller belegen muss — Wirkstoffmenge, Anwendung, Nebenwirkungen, Zulassungsstatus. Für die Frage, ob ein Mittel wirkt, ist die Packungsbeilage kein Beleg.

Woher unsere Quellen tatsächlich stammen
Eine Rangfolge auf dem Papier sagt wenig. Deshalb hier die tatsächliche Verteilung über alle Seiten, Stand August 2026.
Am häufigsten steht das IQWiG hinter unseren Aussagen: Es ist auf mehr als 55 Seiten als Quelle hinterlegt. Es folgen die AWMF-Leitlinie auf rund 50 und das Apothekenportal aponet.de auf über 45 Seiten. Danach kommen die Gelbe Liste, die Techniker Krankenkasse und die Stiftung Warentest.
Insgesamt stützen sich unsere Inhalte auf mehr als 40 einzelne Quellen aus 23 Institutionen und Fachmedien. Alle sind deutsch, alle sind öffentlich zugänglich, und alle stehen mit Link unter dem jeweiligen Text, damit Sie jede Angabe selbst nachschlagen können.
Wie wir prüfen
Vor jeder Veröffentlichung rufen wir jede Quellen-Adresse ab. Das klingt nach Formalie, hat aber drei konkrete Zwecke.
Erreichbarkeit. Eine tote Adresse ist kein Beleg. Antwortet eine Seite nicht, suchen wir die Angabe an anderer Stelle oder streichen sie.
Deckung. Wir kontrollieren, ob die Quelle die zitierte Aussage wirklich enthält — und zwar so, wie wir sie wiedergeben. Sinngemäße Erinnerungen an einen Text zählen nicht.
Stand. Jede Quelle trägt ein eigenes Aktualisierungsdatum, auch innerhalb desselben Instituts. Deshalb steht in der Quellenangabe das Datum der einzelnen Seite, nicht das des Herausgebers — so wissen Sie, wie aktuell eine Aussage ist.
Bei Gesetzestexten setzen wir statt des Jahres die Paragrafennummer, denn die identifiziert die Norm eindeutig — etwa "(Quelle: AMG § 43)".
Wie wir mit Zahlen umgehen
Zahlen sind die Stellen, an denen Gesundheitstexte am leichtesten kippen. Deshalb gelten drei Regeln.
Erstens nennen wir zu jeder Zahl die Quelle und, wo es zählt, den Messzeitpunkt. Eine Heilungsrate drei Monate nach Behandlungsende ist etwas anderes als dieselbe Rate nach einem Jahr.
Zweitens vergleichen wir nur Zahlen, die dasselbe messen. Eine Studie mit dem Endpunkt "vollständig geheilt" und eine mit dem Endpunkt "pilzfrei" ergeben nebeneinander ein falsches Bild, auch wenn beide Prozentangaben stimmen.
Drittens gilt für Zahlen über uns selbst dieselbe Strenge wie für medizinische Zahlen: Wir nennen nur, was wir im Moment des Schreibens nachzählen können.
Nicht verwechseln: unbelegt und widerlegt
Diese Unterscheidung ist die häufigste Stelle, an der wir eigene Formulierungen zurückweisen.
Unbelegt bedeutet, dass aussagekräftige Studien fehlen — niemand weiß es. Widerlegt bedeutet, dass etwas untersucht wurde und nicht funktioniert. Für die meisten Hausmittel gegen Nagelpilz gilt das erste.
Wir schreiben deshalb "dafür fehlt der Nachweis" und nicht "das wirkt nicht", wenn die Studienlage leer ist. Der Unterschied ist für Sie praktisch relevant: Ein unbelegtes Mittel dürfen Sie ausprobieren, solange Sie wissen, dass die Zeit dabei läuft.
Was bei uns kein Beleg ist
Vier Dinge akzeptieren wir grundsätzlich nicht als Quelle.
Foren und Erfahrungsberichte. Sie zeigen, was Menschen beschäftigt, nicht was wirkt. Wir nutzen sie höchstens, um zu erkennen, welche Fragen häufig sind — nie als Beleg für eine Wirkung.
Herstellerwerbung. Ein Werbeversprechen ist kein Studienergebnis. Studien, die ausschließlich in Werbematerial zitiert werden und nirgends nachprüfbar sind, verwenden wir nicht.
Ausländische Leitlinien. Zulassungen, Abgabestatus und Erstattung unterscheiden sich zwischen Ländern. Eine Empfehlung aus einem anderen Gesundheitssystem führt hier in die Irre.
Unser eigenes Bauchgefühl. Wo keine Quelle existiert, schreiben wir das hin, statt die Lücke mit einer plausibel klingenden Formulierung zu füllen.
Was wir wegen des Heilmittelwerbegesetzes nicht tun
Für Werbung mit Arzneimitteln gelten in Deutschland eigene Regeln. Wir wenden sie auf alle unsere Inhalte an, unabhängig davon, wie einzelne Passagen rechtlich einzuordnen sind.
Bei Onychomykose, dem medizinischen Fachbegriff für Nagelpilz, heißt das konkret: keine Heilungsversprechen, keine Vorher-nachher-Bilder von Behandlungen und keine Erfahrungsberichte, die eine Heilung nahelegen. Unsere Abbildungen zeigen Zustände zum Erkennen, nicht Behandlungserfolge — Sie sollen einordnen können, nicht überzeugt werden.
Wie wir Interessenkonflikte offenlegen
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Wie Sie uns korrigieren
Diese Richtlinien sind nur so viel wert, wie sie überprüfbar sind. Wenn Sie eine Aussage finden, die von ihrer Quelle nicht gedeckt ist, schreiben Sie uns über die Kontaktseite.
Wir prüfen jeden Hinweis, korrigieren nachweisbare Fehler zügig und machen inhaltliche Änderungen kenntlich. Der genaue Ablauf steht in der Korrekturrichtlinie.
Seit 2026 werten wir die deutschen Leitlinien und Fachquellen zu Nagelpilz aus. Unser Team hat mehr als 40 Quellen geprüft.
Häufig gestellte Fragen
Quellen
- 1.AWMF S1-Leitlinie Onychomykose (013-003)OffiziellAbgerufen: 31. Aug. 2026
- 2.gesundheitsinformation.de (IQWiG) — NagelpilzOffiziellAbgerufen: 31. Aug. 2026
- 3.Gelbe Liste — Amorolfin bei NagelpilzOffiziellAbgerufen: 31. Aug. 2026
- 4.Arzneimittelgesetz § 43 — ApothekenpflichtOffiziellAbgerufen: 31. Aug. 2026
- 5.aponet.de — Nagelpilz: Stiftung Warentest empfiehlt nur sechs von 33 MittelnExperteAbgerufen: 31. Aug. 2026

Miriam Schäfer
M.A. Kommunikationswissenschaft · Weiterbildung Medizinjournalismus
Miriam Schäfer ist medizinische Fachautorin mit über zehn Jahren Erfahrung darin, deutsche Leitlinien und Fachinformationen in verständliche Gesundheitsinformationen zu übersetzen. Sie schreibt über Dermatologie, Fußgesundheit und Selbstpflege und verfolgt die Publikationen von AWMF, IQWiG und BfArM.
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